Hinweise zum Verpackungsgesetz (VerpackG)

1. Was ist das Verpackungsgesetz?

Das Verpackungsgesetz (VerpackG) gilt seit dem 1. Januar 2019 in Deutschland und regelt, wer für die Entsorgung und das Recycling von Verpackungen verantwortlich ist. Ziel des Gesetzes ist es, Verpackungsabfälle zu reduzieren und deren Wiederverwertung zu fördern.

Das Gesetz verpflichtet sogenannte Erstinverkehrbringer von Verpackungen dazu, sich im Verpackungsregister LUCID zu registrieren und die eingesetzten Verpackungsmengen bei einem zugelassenen dualen System  zu lizenzieren.
 

2. Unsere Registrierung (LUCID)

Die PARSR UG ist im Verpackungsregister LUCID ordnungsgemäß registriert.
 
Unternehmen: PARSR UG (haftungsbeschränkt) 
LUCID-Registrierungsnummer: DE2635539378212
Duales System: Landbell AG 
 

3. Systembeteiligung

Wir verkaufen PE-Versandtaschen als leeres Verpackungsmaterial. Gemäß §3 Nr. 14 VerpackG ist derjenige systembeteiligungspflichtig, der eine Verpackung erstmals befüllt und gegenüber einem privaten Endverbraucher in Verkehr bringt.

Da wir unsere Versandtaschen überwiegend an Gewerbetreibende (B2B) liefern, die diese selbst befüllen und an ihre Endkunden versenden, lizenzieren wir bei Landbell ausschließlich jenen Anteil, der nachweislich direkt an Privathaushalte geliefert wurde.
 

4. Pflichten unserer B2B-Kunden

Wenn Sie unsere Versandtaschen gewerblich nutzen also mit Ihrer eigenen Ware befüllen und an private Endkunden versenden — sind Sie nach §3 Nr. 14 VerpackG der systembeteiligungspflichtige Erstinverkehrbringer.

Das bedeutet für Sie als Händler:

- Registrierung im Verpackungsregister LUCID: [lucid.verpackungsregister.org](https://lucid.verpackungsregister.org)
- Lizenzierung der eingesetzten Verpackungsmengen bei einem zugelassenen dualen System
- Mengenmeldung entsprechend der tatsächlich in Verkehr gebrachten Verpackungen
 

5. Fragen & Kontakt

Bei Fragen zu unserer Registrierung oder zum Thema Verpackungsgesetz stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.